1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab dem 01.01.2018 für die Leistungen der Soundline GmbH & Co. KG, Am Hemel 9, 55124 Mainz – im folgenden Anbieter genannt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen einem Kunden und Soundline Veranstaltungstechnik abgeschlossen wird.
2. Vertragsart
Alle Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind dem Vertragsrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs unterworfen. Je nach Vereinbarung und Leistung des Anbieters sind dies Kaufverträge, Mietverträge oder Werk/Dienstverträge.
3. Vertragsabschluss, Angebote
Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlichen. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Ausführung der Lieferung und Leistung rechtskräftig.
4. Stornierung, Kündigung
(1) Eine Stornierung/Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Der Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtert haben, z.B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird, (b) zu befürchten ist, dass der Mieter die Mietsache vertragswidrig benutzt z.B. unerlaubt bauliche Veränderungen an dem Mietobjekt vornimmt oder vorzunehmen beabsichtigt, oder die Mietsache in das außereuropäische Ausland zu verbringen beabsichtigt, (c) der Mieter im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung in Verzug gerät.
(3) Im Falle der Stornierung/Kündigung durch den Mieter kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Schadensersatz fordern. Dieser beläuft sich auf den vereinbarten Gesamtpreis für die Miete und ermäßigt sich wie folgt: ab 30 Tage vor Mietbeginn 25 % des Gesamtmaterialpreises und 60% der Personalkosten ab 20 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmaterialpreises und 75% der Personalkosten ab 15 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtmaterialpreises und 100% der Personalkosten Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge.
(4) Für den Fall, das in Kooperation mit einem anderem Unternehmen bereits ein vertragliches Verhältnis abgeschlossen worden ist, im Sinne einer Dienstleitung oder Warenlieferung, ist der Auftraggeber verpflichtet 100% dieser Auftragssumme zu ersetzen. Der Auftraggeber wurde vor der verbindlichen Beauftragung ausdrücklich darüber informiert, dass eine Fremddienstleistung oder Warenlieferung beauftragt wird.
5. Anbieter-Pflichten
Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen nach den ihm bekannten technischen Vorgaben, Informationen und gesetzlichen Regeln auszuführen. Vom Auftraggeber erteilte Informationen jeglicher Art werden vertraulich auch über die Beendigung des Auftrags hinaus behandelt. Überlassene Unterlagen jeglicher Art werden dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrags zurückgegeben. Auch in diesem Zusammenhang wird Vertraulichkeit und Datenschutz zugesichert. Bei Kauf- oder Mietverträgen wird die Mangelfreiheit nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Produkthaftung zugesichert. Bei Gestellung von Personal des Anbieters fungieren die Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen des Anbieters und unterliegen denselben, bereits genannten Pflichten. (Für die Ausführung des Auftrags notwendige Ausstattung (PSA, Toolkoffer mit Basis-Werkzeug und Messtechnik), sowie bei Erfordernis Sicherungsseile, -gurte und Kletterzubehör werden vom Anbieter gestellt.)
6. Auftraggeber-Pflichten bei Veranstaltungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Anbieter für notwendig erachtet, um den Auftrag in vereinbartem Umfang und Zeit auszuführen. Zu nennen sind insbesondere: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswege, Bühnen-, Beschallungs- und Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten, wobei diese Aufzählung lediglich beispielhaft und nicht abschließend ist. Notwendig sind weiterhin der Ablauf der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung ein Informationsdefizit herausstellt, wird dies unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt. Den Auftraggeber trifft eine Aufklärungspflicht über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort bereits vor Aufnahme der Arbeiten des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für Material, das der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Sollten Mängel vorliegen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskoordination gemäß den Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft sicherzustellen und dabei die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Anbieter lehnt jedwede Haftung für ihm unbekanntes Personal ab. Die Koordination beinhaltet insbesondere die Verpflichtung des Auftraggebers, verschiedene im Rahmen einer Veranstaltung tätige Unternehmen und deren Personal vor gegenseitiger Gefährdung und Behinderung zu bewahren.
7. Auftraggeber-Pflichten bei Vermietung
Der Anbieter stellt dem Auftraggeber mangelfreie Ware zur Verfügung für einen bestimmten, der Vereinbarung unterliegendem Zeitraum. Diese Ware ist spätestens am zweiten Werktag nach Ende der Mietzeit durch den Auftraggeber am Geschäftssitz des Anbieters zurück zu geben. Sollte der Auftraggeber mit der Rückgabe in Verzug geraten, wird für jeden angefangenen Tag die Tages- oder Stückpauschale zusätzlich als Verzugsschaden in Rechnung gestellt. Weiterer Schadensersatz infolge Verzugs wird ausdrücklich vorbehalten. Der Auftraggeber hat die Ware incl. sämtlicher Zubehörteile ebenfalls in mangelfreiem Zustand zurück zu geben. Sollten Mängel vorliegen, so hat der Auftraggeber dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Verschleißteile sind im Mietpreis enthalten. Andere Schäden sind vom Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, durch unsachgemäße Bedienung des Auftraggebers oder dessen Beauftragte entstanden sind.
Die Geräte sind nicht versichert, der Mieter trägt die volle Verantwortung. Bei Verlust oder Diebstahl der Ware ist der Neuwert zu entrichten. Mit der Unterschrift des Lieferscheins / Mietvertrag erkennt der Mieter diese allgemeinen Mietbedingungen und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsgültig an.
8. Haftung
Der Anbieter haftet im Rahmen der auftragsgemäßen Tätigkeiten ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 823 BGB. Dies gilt insbesondere für Planungs- und Beratungsfehler und für Schäden bei Dritten, auf die sich der Schutzbereich des Auftrags erstreckt. Dabei ist die Haftung grundsätzlich auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Rahmen von Miet- und Kaufverträgen. Sollte der Anbieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Auftrag nicht oder teilweise nicht durchführen können, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht des Anbieters entsteht.
9. Sonderregelung Trailerbühnen / Mobile Bühnen, Bühnendächer und Podien
Der Auftraggeber gewährleistet eine hindernisfreie Anfahrtsmöglichkeit. Die notwendige Durchfahrtshöhe von 4m muss beachtet werden. Des Weiteren versichert der Auftraggeber einen Stromanschluss (230V/16A – Schuko), sowie einen Wasseranschluss (GEKA-Kupplung) in Bühnennähe bereit zu stellen. Es ist auf eine ausreichende Stabilität des Bodens hinsichtlich der Lastableitung ins Erdreich zu achten. Der Anbieter haftet nicht für entstehende Schäden an Bodenflächen. Die Anmeldung bei der zuständigen Baubehörde wird auf Wunsch von uns veranlasst. Die anfallenden Kosten für eventuell anfallende Gebühren einer Gebrauchsabnahme durch die Baubehörde, sowie die Verbrauchskosten von Strom und Wasser, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber hat für die Einhaltung der Betriebsvorschriften Sorge zu tragen, sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.
10. Sonderregelung SLStage XXL Trailerbühne
Der Auftraggeber gewährleistet eine hindernisfreie Anfahrtsmöglichkeit für eine Sattelzugmaschine mit der SL Stage XXL Bühne (Zugbreite: 2,50m – Zuglänge: 17m – Zughöhe: 4,10m). Der Auftraggeber hat vorab die Zufahrtsstrecke auf etwaige Hindernisse oder Einschränkungen zu kontrollieren und uns diese in einem Straßenplan vorab zukommen zu lassen. Des Weiteren muss gesichert sein, dass die Standfläche der SL Stage XXL Bühne verdichtet und tragfähig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich über dem kompletten Mietzeitraum eine 400V/32A CEE (geprüft nach DIN VE-0100), sowie einen Potentialausgleichspunkt (DIN VDE 0100-540) zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter übergibt die Bühne nach dem Aufbau dem Auftraggeber. Dieser haftet vollumfänglich für etwaige Schäden an der Bühne, sowie dem Verlust. Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen und die Bühne vor externen Einflüssen zu sichern (Besucherverkehr: Absperrgitter & Ordner, Verlust: Nachtwache). Bei möglichen Schäden trägt der Auftraggeber die Kosten des Nutzungsausfalles, sowie Reparaturaufwendungen und möglicherweise Neuanschaffungskosten bis erneute Inbetriebnahme. Der Auftraggeber kann eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen. Der Auftraggeber hat während der Mietdauert Sorge zu tragen, die Witterungsverhältnisse, insbesondere Winde zu beobachten und ab einer Windgeschwindigkeit von 70 km/h die seitlichen Planen durch Notablass abzulassen, sowie den Betrieb auf der Bühne einzustellen. Die SL Stage XXL ist ein fliegender Bau nach Norm DIN EN 13814 und ist somit bauabnahmepflichtig und anzumelden. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei den zuständigen Behörden die nötigen Genehmigungen einzuholen. Der Anbieter gewährt den sachgemäßen und korrekten Aufbau der Bühne. Dieser übergibt dem Auftraggeber die nötigen Nachweise (Baubuch, CE, DIN EN Richtlinien). Die Bühne darf nur von eingewiesenem Personal genutzt und betreten werden, da mögliche Stolperfallen, fehlende Absturzsicherungen an der Vorderkante an der Bühne Gefahren darstellen.
Das Auf und Abbau Personal benötigt bei Bedarf ein Hotel im nahen Umfeld, sowie einen kostenfreien Parkplatz. Etwaige Gebühren trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber muss für die Sattelzugmaschine der SLStage XXL Bühne einen ausreichend großen und abgesicherten kostenfreien Stellplatz zur Verfügung stellen.
11. Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis bei Veranstaltungen
Der Anbieter teilt die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung schriftlich dem Auftraggeber mit. In der nach Beendigung des Auftrags erstellten Rechnung wird der genaue Leistungsnachweis erbracht. Widerspricht der Auftraggeber dem Leistungsnachweis nicht binnen 5 Werktagen nach Rechnungszugang, ist er beweispflichtig für seine Beanstandungen. Der Anbieter behält sich vor, nach Teilleistungen mit Nachweis Abschlagsrechnungen zu erstellen. Sollte eine Teilleistung bei Rücktritt des Auftraggebers (siehe unter Punkt 7.) bereits erbracht worden sein, ist die entsprechende Vergütung zu entrichten.
12. Preise
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben in € (Euro) pro Stück/Einheit, ab Lager Mainz. Sofern Preise nicht als Brutto – Preisen gekennzeichnet sind, kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer (z.Zt. 19%) hinzu. Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Alle in unserer Mietpreisliste, mündlich am Telefon oder im Büro genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich für einen Miettag (24h).
13. Nutzung von Funkgeräten im UHF/VHF bzw. PMR Frequenzband
Bei Anmietung von Funkgeräten im Lizenz pflichtigen UHF / VHF Frequenzband verpflichtet sich der Auftraggeber die abgesprochene und auf dem Lieferschein vermerkte Frequenz, bzw. Kanal zu nutzen. Bei Missbrauch und anschließendem Strafverfahren gegenüber der Bundesnetzagentur trägt der Auftraggeber die Kosten in voller Höhe des Bußgeldes. Der Anbieter garantiert, dass die für den Auftraggeber zugeteilte Frequenz exklusiv und störungsfrei für Ihn zur Verfügung steht. Bei Nutzung der Funkgeräte in den acht lizenzfreien PMR Frequenzbändern ist das Funken ohne Richtlinien beschränkt. Jedoch übernimmt der Anbieter keine Garantie, dass es zu Funkstörungen oder einem störungsfreien Funk im PMR Frequenzband kommt.
14. Datenschutz
Kundendaten werden auf einem eigenen zentralen Datenbankserver in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Server ist am Firmenstandort lokal stationiert und wird regelmäßig per Backup auch in einem verschlüsselten Cloud-System gespeichert.
15. Speicherung von Kundendaten und Widerruf
Der Anbieter speichert im Falle einer Anmietung Kundendaten im firmeninternen System Protonic Easyjob. Für eine Anmietung werden alle persönlichen Daten aufgenommen. Diese beinhalten folgende Daten: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Land, Telefonnummer (Festnetz/Mobil) und die Personalausweisnummer. Soundline behält sich vor eine Kopie des Personalausweises vorzunehmen und nach Anmietung diese Kopie wieder zu vernichten. Weiterhin ist es möglich, dass der Anbieter den Kundenstamm um ein persönliches Bild des Auftraggebers erweitert, um Missbrauch vorzubeugen. Des Weiteren kann der Auftraggeber die Löschung seiner Daten jederzeit bei uns veranlassen, dies ist nur möglich wenn keine laufende und aktive Anmietung vorliegt. Der Anbieter speichert ansonsten die Daten fest in seinem System, um bei späteren Anmietungen die Daten nicht erneut erfassen zu müssen. Diese Daten werden nur erneut abgeglichen und eventuell aktualisiert.
16. Verschwiegenheitspflicht
Alle Mitarbeiter des Anbieters unterliegen der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes.
17. Rechte des Auftraggebers, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter
Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.
18. Schlussbestimmungen
Die Soundline GmbH & Co. KG behält sich vor jederzeit die allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Bekanntgabe zu verändern. Das Gültigkeitsdatum der AGB ist dem ersten Abschnitt zu entnehmen. Sollten einzelne Bestimmungen nach den derzeit oder künftig geltenden gesetzlichen Vorschriften unwirksam sein, so hat dies keine Wirkung auf die übrigen Klauseln. Anstelle der unwirksamen Vorschriften treten die entsprechenden gesetzlichen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch.